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1706-1715
1706-1715
Zur Befriedung der beinahe kontinuierlichen konfessionellen Streitigkeiten im Bistum wird 1711 der "Hildesheimer Religionsrezess" verabschiedet mit dem ausdrücklichen Verbot der Neuerrichtung weiterer katholischer Kirchen, Klöster, Kapellen und Feldkreuze.
Im Herzogtum Braunschweig-Wolfenbüttel ist lediglich im reichsfreien Benediktinerkloster Helmstedt katholischer Gottesdienst erhalten geblieben. 1707/ 08 bilden sich in Wolfenbüttel und Braunschweig dauerhaft neue katholische Gemeinden, und auch in Celle verfestigen sich die katholischen Gottesdienstmöglichkeiten.
INFO


Die Daten und Fakten zu den einzelnen Jahrzehnten wurden vom Bistumsarchiv Hildesheim recherchiert.